Allgemeine Geschäftsbedingungen und Informationen
der AUTHEN7IC Finance FlexCo
Stand: Jänner 2025
- 1. Identität und Tätigkeit der AUTHEN7IC Finance FlexCo
- 2. Geltung dieser AGB
- 3. Pflichten der AUTHEN7IC Finance FlexCo
- 4. Aufklärungs- und Mitwirkungspflichten des Kunden
- 5. Zustellungen und elektronischer Schriftverkehr
- 6. Urheberrechte
- 7. Haftung
- 8. Verschwiegenheit und Datenschutz
- 9. Rücktrittsrechte des Kunden, Belehrungen und Hinweise
- 10. Sonstige Bestimmungen
- 11. Agenturverhältnisse der AUTHEN7IC Finance FlexCo
1. Identität und Tätigkeit der AUTHEN7IC Finance FlexCo
1. Identität und Tätigkeit der AUTHEN7IC Finance FlexCo
(1) Die AUTHEN7IC Finance FlexCo, FN 644745 f, Wienerbergstraße 11 / Turm B / 21. OG, 1100 Wien (im Folgenden kurz „AUTHEN7IC“ genannt), vermittelt in der Form eines „Versicherungsagenten“ Versicherungen im Namen und auf Rechnung von Versicherungsunternehmen (im Folgenden auch kurz „Versicherer“ genannt) an die Versicherungskund:innen (im Folgenden kurz „Kunde“ genannt).
Die AUTHEN7IC agiert als Mehrfach-Versicherungsagent. Sämtliche Agenturverhältnisse sind im Anhang aufgelistet.
Als Mehrfachagent berät die AUTHEN7IC ihre Kunden im Rahmen der Versicherungs- und Vermögensangelegenheiten sowie der gewerblichen Vermögensberatung. Sie ist berechtigt, Lebens- & Unfallversicherungen als Versicherungsagent zu vermitteln.
(2) Die Beratung erfolgt vertraglich gebunden im Namen und auf Rechnung der Versicherungsunternehmen. Sie basiert grundsätzlich nicht auf einer unabhängigen Marktuntersuchung, sondern beschränkt sich auf die Produkte der kooperierenden Versicherungsunternehmen. Die AUTHEN7IC tritt hierbei ausschließlich vermittelnd auf.
(3) Die AUTHEN7IC ist im Versicherungs- und Kreditvermittlungsregister (abrufbar unter: https://www.gisa.gv.at/vkr) eingetragen und verfügt über eine aufrechte Gewerbeberechtigung für die Versicherungsvermittlung in der Form eines Versicherungsagenten (GISA-Zahl: 37980689).
Zusätzlich ist sie für die gewerbliche Vermögensberatung mit der Berechtigung nach § 1 Z 44 WAG 2018 als vertraglich gebundener Vermittler sowie zur Vermittlung von Lebens- & Unfallversicherungen registriert (GISA-Zahl: 30106048).
(4) Als Versicherungsagent ist die AUTHEN7IC verpflichtet, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns die Interessen der Versicherungsunternehmen zu fördern. Gleichzeitig hat sie auch die Interessen des Kunden zu wahren, wobei deren Schutz im Vordergrund steht.
Die AUTHEN7IC wird relevante Informationen zur Risikobeurteilung der Kunden – soweit erforderlich und gesetzlich zulässig – an die jeweiligen Versicherungsunternehmen weiterleiten.
Die Vermittlung und Beratung der Kunden wird von der AUTHEN7IC in Protokollen dokumentiert und bei Bedarf in einem Finanzkonzept festgehalten.
(5) Die AUTHEN7IC erbringt ihre Leistungen auf Basis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie der gesetzlichen Vorgaben. Die für Kunden relevanten Informationen werden vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt bzw. ausgehändigt.
(6) Die AUTHEN7IC übernimmt keine laufende Überprüfung bestehender Versicherungsverträge und ist nicht für die Schadensabwicklung im Versicherungsfall zuständig.
Sie erhält zu keinem Zeitpunkt Kundengelder.
Beschwerde- und Auskunftsstelle:
Abteilung Qualitätsmanagement
📞 Telefonnummer: +43 1 434 0031
📧 E-Mail: office@authentic-finance.at
(7) Die AUTHEN7IC hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von mindestens 10 % an einem Versicherungsunternehmen.
(8) Die Vergütung für die Leistungen der AUTHEN7IC erfolgt in Form einer Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist.
2. Geltung dieser AGB
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen der AUTHEN7IC und ihren Vertragspartnern (Kunden, etc.).
Sie ergänzen gegebenenfalls bereits abgeschlossene Verträge mit dem Kunden und/oder dem Versicherer.
Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass diese AGB für das gesamte Vertragsverhältnis zwischen ihm und der AUTHEN7IC sowie für alle zukünftigen Verträge mit der AUTHEN7IC als verbindliche Grundlage dienen.
(2) Die Tätigkeit der AUTHEN7IC ist – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – örtlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Österreich beschränkt.
3. Pflichten der AUTHEN7IC Finance FlexCo
(1) Die AUTHEN7IC ist verpflichtet, für den Kunden eine Risikoanalyse zu erstellen, die auf den vom Kunden angegebenen Informationen basiert.
Darauf aufbauend entwickelt sie ein angemessenes Deckungs- und/oder Vermögenskonzept, das an die Produkte der Versicherer angepasst ist, für welche die AUTHEN7IC tätig ist.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sowohl die Risikoanalyse als auch das Deckungs- und/oder Vermögenskonzept auf seinen eigenen Angaben sowie den der AUTHEN7IC erteilten Informationen beruhen.
Unrichtige oder unvollständige Angaben durch den Kunden können daher das Erstellen eines passenden Konzepts erschweren oder zu unerwünschten Ergebnissen führen.
(2) Die AUTHEN7IC sowie ihre Kooperationspartner haben den Kunden fachgerecht, individuell und bedarfsgerecht zu beraten.
Dazu gehört die Aufklärung über wesentliche Aspekte und die Vermittlung des bestmöglichen Versicherungsschutzes, der im Rahmen der Versicherer verfügbar ist.
Ebenso wird ein den Umständen und Kundenwünschen entsprechendes Vermögenskonzept erstellt.
Der Versicherer und der Kunde nehmen zur Kenntnis, dass sich die Interessenwahrung der AUTHEN7IC grundsätzlich auf die auf den Seiten 6ff. genannten Versicherungs- und Vermögensdienstleistungsunternehmen beschränkt.
Ausländische Unternehmen werden nur bei ausdrücklichem gesondertem Auftrag und gegen ein gesondertes Entgelt berücksichtigt, da ihr Einbezug mit erhöhtem Aufwand verbunden ist.
(3) Die Tätigkeit der AUTHEN7IC als Versicherungsvermittler in der Form eines “Versicherungsagenten” erfolgt unter Berücksichtigung eines angemessenen Preis-Leistungs-Verhältnisses.
Bei der Auswahl von Versicherungs- oder Vermögensanlageprodukten fließen nicht nur die Versicherungsprämie oder das investierte Kapital ein, sondern auch weitere vom Kunden angegebene Faktoren.
Zusätzlich können folgende Beurteilungskriterien relevant sein:
• Fachkompetenz des Versicherungsunternehmens
• Effizienz der Schadensabwicklung
• Kulanzbereitschaft des Versicherers
• Vertragslaufzeit und Kündigungsmöglichkeiten im Schadensfall
• Höhe des Selbstbehalts
Die AUTHEN7IC gewährleistet eine umfassende Beratung, die alle relevanten Faktoren im Interesse des Kunden berücksichtigt.
4. Aufklärungs- und Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Die AUTHEN7IC benötigt für die sorgfältige und gewissenhafte Erbringung ihrer Leistungen alle sachbezogenen Informationen und Unterlagen, über die der Kunde verfügt.
Diese dienen der genauen Beurteilung der individuellen Rahmenbedingungen, um dem Kunden das bestmögliche Produkt des jeweiligen Versicherers vermitteln zu können.
Dasselbe gilt für die Beratungstätigkeit der AUTHEN7IC.
Daher ist der Kunde verpflichtet:
• Alle für die Dienstleistungen erforderlichen Unterlagen & Informationen rechtzeitig & vollständig vorzulegen.
• Die AUTHEN7IC über alle relevanten Umstände zeitnah zu informieren.
• Besondere Gefahren oder Risiken eigenständig mitzuteilen.
• Nach vorheriger Absprache an Terminen mit Versicherungsunternehmen teilzunehmen.
(2) Die von der AUTHEN7IC erhaltenen Informationen und Unterlagen können als Grundlage für die weitere Dienstleistungserbringung verwendet werden, sofern sie nicht offensichtlich unrichtig sind.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bis zur endgültigen Annahme eines Versicherungsantrags ungedeckte Zeiträume bestehen können.
Falls der Kunde kein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist, verpflichtet er sich, alle von AUTHEN7IC übermittelten Versicherungsdokumente sorgfältig auf sachliche Unstimmigkeiten, Fehler oder Abweichungen vom ursprünglichen Antrag zu prüfen.
Unstimmigkeiten sind der AUTHEN7IC unverzüglich zur Berichtigung mitzuteilen.
Der Kunde nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass:
• Eine Schadenmeldung oder ein Besichtigungsauftrag keine Deckungs- oder Leistungszusage des Versicherers darstellt.
(3) Der Kunde hat als Versicherungsnehmer und/oder Vermögensanleger alle gesetzlichen und vertraglichen Obliegenheiten zu erfüllen, insbesondere jene des Versicherungsvertragsgesetzes (VersVG) und die in seinem Vertrag festgelegten Bedingungen.
Die Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten kann führen zu:
• Leistungsfreiheit des Versicherers
• Kündigung des Vertrags
• Sonstige negative Konsequenzen im Vertragsverhältnis
5. Zustellungen und elektronischer Schriftverkehr
(1) Als Zustelladresse des Kunden gilt die der AUTHEN7IC zuletzt bekannt gegebene Anschrift.
(2) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund vereinzelt auftretender, technisch unvermeidbarer Fehler die Übermittlung von E-Mails dazu führen kann, dass:
• Daten verloren gehen,
• Daten verfälscht werden, oder
• Daten unbefugt bekannt werden.
Die AUTHEN7IC übernimmt für diese Folgen nur dann eine Haftung, wenn sie dies schuldhaft verursacht hat.
6. URHEBERRECHTE
(1) Der Kunde anerkennt, dass jedes von der AUTHEN7IC, ihren Mitarbeitern oder Beauftragten erstellte Konzept – insbesondere eine Risikoanalyse und/oder ein Deckungskonzept – ein urheberrechtlich geschütztes Werk im Sinne des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) darstellt.
➡ Jede Verbreitung, Vervielfältigung, Änderung oder Ergänzung sowie die Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen, vorherigen schriftlichen Zustimmung der AUTHEN7IC.
(2) Im Falle einer unberechtigten Verwendung eines Konzepts gemäß Absatz 1 ist der Kunde verpflichtet, der AUTHEN7IC Finance FlexCo eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von € 5.000,00 zu zahlen.
➡ Diese Vertragsstrafe unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht.
➡ Die Geltendmachung weiterer Ansprüche durch AUTHEN7IC – insbesondere nach dem UrhG – bleibt hiervon unberührt.
7. Haftung
(1) Die AUTHEN7IC Finance FlexCo haftet für Sach- und/oder Vermögensschäden des Kunden – sofern dieser kein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist – ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
➡ Für entgangenen Gewinn übernimmt die AUTHEN7IC keine Haftung.
➡ AUTHEN7IC haftet nicht für von Versicherungen bereitgestellte Informationen oder deren Modellrechnungen.
(2) Die Haftung der AUTHEN7IC Finance FlexCo ist – soweit gesetzlich zulässig – auf die Höhe der Deckungssumme der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung der AUTHEN7IC Finance FlexCo bzw. ihrer Mitarbeiter und selbstständigen Kooperationspartner beschränkt.
(3) (Schaden-) Ersatzansprüche gegen die AUTHEN7IC Finance FlexCo müssen innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens gerichtlich geltend gemacht werden, andernfalls verfallen sie.
8. Verschwiegenheit und Datenschutz
(1) Die AUTHEN7IC Finance FlexCo verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen der Geschäftsbeziehung zum Kunden bekannt gewordenen vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und soweit wie möglich geheim zu halten.
➡ Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies für die Erbringung der geschuldeten Dienstleistung erforderlich ist.
➡ Diese Verschwiegenheitspflicht wird auch auf Mitarbeiter und selbstständige Kooperationspartner der AUTHEN7IC Finance FlexCo übertragen.
(2) Der Schutz personenbezogener Daten des Kunden ist für die AUTHEN7IC Finance FlexCo von höchster Priorität.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen:
• Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
• Datenschutzgesetz (DSG)
• Relevante gesetzliche Vorgaben
Die Datenschutzerklärung kann unter folgendem Link abgerufen werden:
9. Rücktrittsrechte der/s Kunden/in, Belehrungen und Hinweise
(1) Rücktrittsrecht nach § 3 Konsumentenschutzgesetz (KSchG)
Ein Kunde, der als Verbraucher gilt, hat das Recht, von seinem Vertragsantrag oder dem Vertrag zurückzutreten, wenn die Vertragserklärung außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers oder auf einer Messe abgegeben wurde.
• Der Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder binnen 14 Tagen danach erklärt werden.
• Die Frist beginnt mit der Aushändigung der Vertragsurkunde, jedoch frühestens mit dem Vertragsabschluss.
• Bei Versicherungsverträgen erlischt das Rücktrittsrecht spätestens einen Monat nach Zustandekommen des Vertrags.
• Die Rücktrittserklärung ist an keine bestimmte Form gebunden, solange sie innerhalb der Frist abgesendet wird.
(2) Rücktrittsrecht nach § 3a Konsumentenschutzgesetz (KSchG)
Ein Verbraucher kann auch zurücktreten, wenn maßgebliche Umstände, die der Unternehmer als wahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten. Dazu zählen:
1. Erwartung der Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten,
2. Aussicht auf steuerliche Vorteile,
3.Aussicht auf eine öffentliche Förderung,
4.Aussicht auf einen Kredit.
➡ Rücktrittsfrist: Eine Woche, sobald dem Verbraucher erkennbar ist, dass diese Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten.
➡ Das Rücktrittsrecht erlischt spätestens einen Monat nach vollständiger Vertragserfüllung durch beide Vertragspartner.
➡ Das Rücktrittsrecht entfällt, wenn:
•Der Verbraucher bereits wusste oder hätte wissen müssen, dass die Umstände nicht eintreten.
•Der Ausschluss des Rücktrittsrechts individuell ausgehandelt wurde.
•Der Unternehmer eine angemessene Vertragsanpassung anbietet.
• Der Vertrag dem Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) unterliegt.
(3) Rücktrittsrecht nach § 11 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG)
Ein Verbraucher kann unter bestimmten Bedingungen vom Vertrag zurücktreten, insbesondere bei Online- oder Fernabsatzverträgen.
➡ Die Frist beginnt in folgenden Fällen:
•Bei Warenlieferungen: ab Erhalt der ersten Ware.
• Bei Teillieferungen: ab Erhalt der letzten Sendung.
•Bei digitalen Produkten (nicht auf Datenträgern): ab Vertragsabschluss.
📌 Der Verbraucher kann für den Rücktritt das Muster-Widerrufsformular gemäß Anhang I Teil B nutzen:
➡ Das FAGG ist nicht auf Verträge über Finanzdienstleistungen anwendbar (§ 1 Abs 2 Z 5 FAGG).
➡ Weitere Ausnahmen vom Rücktrittsrecht sind in § 18 FAGG geregelt.
(4) Rücktrittsrecht nach § 5c Versicherungsvertragsgesetz (VersVG)
Ein Versicherungsnehmer kann innerhalb von:
• 14 Tagen bei regulären Versicherungen,
• 30 Tagen bei Lebensversicherungen
ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten.
➡ Fristbeginn:
•Ab Vertragsabschluss und Erhalt der erforderlichen Vertragsunterlagen, darunter:
1.Versicherungsschein,
2.Versicherungsbedingungen,
3.Bestimmungen über Prämien und Änderungen,
4.Belehrung über das Rücktrittsrecht.
➡ Das Rücktrittsrecht erlischt spätestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins.
➡ Bei vorläufiger Deckung ist der Versicherer berechtigt, eine anteilige Prämie zu verlangen.
➡ Kein Rücktrittsrecht für Versicherungsverträge über Großrisiken gemäß § 5 Z 34 VAG 2016.
(5) Rücktrittsrecht nach § 8 Abs 1 Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz (FernFinG)
Verbraucher können vom Vertrag über Finanzdienstleistungen bis zum Ablauf folgender Fristen zurücktreten:
• 14 Tage bei allgemeinen Finanzdienstleistungen,
• 30 Tage bei Lebensversicherungen und Altersvorsorge-Verträgen.
➡ Fristbeginn:
•Ab Vertragsabschluss oder Erhalt aller Vertragsinformationen.
•Der Rücktritt ist schriftlich oder in einer anderen dauerhaften Form zu erklären.
(6) Weitere Rücktrittsrechte
Weitere gesetzliche Rücktrittsrechte ergeben sich aus den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.
📌 Spezifische Belehrungen zu Versicherungs- und Finanzprodukten befinden sich in den vom Versicherer oder Finanzdienstleister bereitgestellten Dokumenten.
(7) Konsequenzen der Nichteinhaltung von Obliegenheiten
Die Nichtbeachtung von vertraglichen Verpflichtungen im Rahmen eines Versicherungsverhältnisses kann führen zu:
• Verlust des Versicherungsschutzes,
• Kündigung durch den Versicherer,
• Sonstige nachteilige Folgen für den Kunden.
Fehlende oder unrichtige Angaben können ebenfalls zu Problemen bei der Schadensabwicklung oder zur Vertragskündigung führen.
(8) Risiken bei Finanzanlagen & Krediten
• Investitionen in Wertpapiere können mit einem Totalverlustrisiko verbunden sein.
•Kredite sind langfristige Verpflichtungen, die über Jahrzehnte bestehen und Zinsrisiken mit sich bringen.
•Die AUTHEN7IC informiert den Kunden über die jeweiligen Risiken basierend auf seinen Angaben.
(9) Produktinformationen & Beschwerden
📌 Die von Versicherern/Kreditinstituten bereitgestellten Produktinformationsblätter werden dem Kunden vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt.
Beschwerdestelle für Versicherungsvermittler:
📍 Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
📌 Abt IV/1, Stubenring 1, 1010 Wien
➡ Gemäß § 365z1 KSchG nimmt das Bundesministerium Beschwerden kostenlos entgegen.
➡ Bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten arbeitet das Ministerium mit vergleichbaren Stellen anderer EU-Staaten zusammen.
Beschwerden über Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen als Versicherungsvermittler können auch der Finanzmarktaufsicht (FMA) vorgelegt werden.
10. Sonstige Bestimmungen
(1) Die aktuell gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der AUTHEN7IC Finance FlexCo sind jederzeit online abrufbar unter:
🔗 https://www.authentic-finance.at/agbs
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig, unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
➡ Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
(3) Änderungen oder Ergänzungen von Verträgen zwischen dem Kunden und der AUTHEN7IC Finance FlexCo bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform.
➡ Dies gilt auch für eine Abweichung vom Schriftlichkeitsformerfordernis selbst.
(4) Es gilt ausschließlich österreichisches Recht, unter Ausschluss der Kollisions- und/oder Verweisungsnormen sowie des UN-Kaufrechts (CISG).
(5) Gerichtsstand:
• Für alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und der AUTHEN7IC Finance FlexCo ist – mit Ausnahme von Verbrauchern nach dem Konsumentenschutzgesetz (KSchG) – ausschließlich das Gericht am Sitz der AUTHEN7IC Finance FlexCo in A-1100 Wien zuständig.
•Für Verbraucher im Sinne des KSchG ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich
• der Wohnsitz,
• der gewöhnliche Aufenthalt oder
•der Ort der Beschäftigung des Verbrauchers befindet.
11. Agenturverhältnisse der AUTHEN7IC Finance FlexCo
(1) Die AUTHEN7IC Finance FlexCo, Wienerbergstraße 11, Turm B, 21. OG, 1100 Wien, ist als Versicherungsagent nicht verpflichtet, ihre Vermittlungstätigkeit ausschließlich für ein oder mehrere Versicherungsunternehmen durchzuführen.
➡ Die AUTHEN7IC Finance FlexCo handelt ausschließlich im Namen und auf Rechnung der nachfolgend aufgelisteten Versicherungsunternehmen.
(2) In der nachfolgenden Darstellung sind zudem die Produktpartner der AUTHEN7IC Finance FlexCo aufgeführt, mit denen Kooperationsvereinbarungen bestehen und die Bankprodukte anbieten.
➡ Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AUTHEN7IC Finance FlexCo in der jeweils gültigen Fassung.